An die anatolischen Vollhonks (hihi, wortspiel), heute Nacht vor meinem Fenster:
“Seehr geehrte Huper,
mit großer Bestürzung… ”
Ach was, hier: Ich schlage euch die StVO gleich so um die Ohren. Als Germane darf ich das. Mit Gesetzen schmeißen.
§16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
– wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
– wer sich oder andere gefährdet sieht.
und aus’m Bußgeldkatalog:
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung
70 Missbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen gegeben und dadurch einen anderen belästigt oder Schallzeichen gegeben, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen: 10 €
Das nächste Mal gehe ich runter und kassiere. Und es ist mir egal, ob irgendein Schwippschwager von euch irgendeine Schwippschwägerin geheiratet hat. Deppen!