mitternachtskonzert

An die anatolischen Vollhonks (hihi, wortspiel), heute Nacht vor meinem Fenster:

“Seehr geehrte Huper,

mit großer Bestürzung… ”

Ach was, hier: Ich schlage euch die StVO gleich so um die Ohren. Als Germane darf ich das. Mit Gesetzen schmeißen.

§16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

– wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

– wer sich oder andere gefährdet sieht.

und aus’m Bußgeldkatalog:

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung

70 Missbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen gegeben und dadurch einen anderen belästigt oder Schallzeichen gegeben, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen: 10 €

Das nächste Mal gehe ich runter und kassiere. Und es ist mir egal, ob irgendein Schwippschwager von euch irgendeine Schwippschwägerin geheiratet hat. Deppen!

Comments are closed.

Proudly powered by WordPress | Theme: Baskerville 2 by Anders Noren.

Up ↑